Hier entsteht in Kürze die Internetseite eines lebenden und beseelten Menschen als Angehörigen der Interim-Staaten GERMANITIEN & GERMANHUMANEN und somit um einen Angehörigen der christlich-germanisch indigenen Volksgruppen Germaniten und Germanhumanen. Der Inhaber dieser Internetseite ist durch Abstammung und Geburt (vgl. RuStAG vor 1913) Angehöriger der Deutschen Völker und Stämme / Staat Deutschland in seinen nach Völkerrecht gültigen Grenzen von 1914 (vgl. 2tes Deutsches Reich - Kaiserreich). Es besteht Exterritorialität nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 zur Bundesrepublik Deutschland in seinen Grenzen vom 31.12.1937 als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches.